Welchen Zinssatz Verbraucher für einen Kredit zahlen müssen, hängt vor allem davon ab, wie hoch Banken und Sparkassen das Risiko einschätzen, ihr Geld nicht zurückzubekommen. Je schlechter die Bonität, desto höher der Zins. Anders ausgedrückt: Je nötiger Kunden den Kredit brauchen, um so teurer wird er.
Kettenkredite: Ruinöse Zinseszinsfalle
So werden Ratenkredite zum Teufelskreis: Bei zusätzlichem Finanzbedarf vergeben Banken und Sparkassen gern einen neuen Kredit. Ein Teil davon dient dann dazu, den alten Vertrag abzulösen. Dabei verschwinden die Alt-Zinsen in der Einmalzahlung zur Ablösung des Altkredits. Die ist als Teil der Kreditsumme im Rahmen des Neukredits jedoch auch wieder von den Kreditnehmern zu verzinsen. Auf diese Weise laufen reichlich Extrazinsen auf.
Restschuldversicherung: Banken profitieren doppelt
Restschuldversicherungen springen ein, wenn ein Kreditnehmer stirbt, manchmal auch, wenn er arbeitsunfähig oder arbeitslos wird. Die Kosten haben die Kreditnehmer zu tragen. Wie teuer das ist, hatte das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) im Jahr 2019 anhand zahlreicher Fälle überprüft. Danach kosten Restschuldversicherungen, die bei Abschluss eines Kreditvertrags angeboten werden, bis zu neun Mal mehr als ein vergleichbarer, separat angebotener Vertrag. Für Banken ist das ein gutes Geschäft: Bis über 50 Prozent des Versicherungsbeitrags kassieren sie bei Abschluss von Restschuldversicherungsverträgen als Provision. So berichtet es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin.
Beispiel. Ein Easy-Credit-Vertrag von 2011. Effektivzins ohnehin schon: 9,98 Prozent. Kreditsumme: 26 629,85. Ausgezahlt wurden aber nur 25 000 Euro. Der Rest ging als Prämie an den Anbieter Restschuldversicherung. Effektivzins nur unter Berücksichtigung des ausgezahlten Betrags bei planmäßiger Ratenzahlung: Stolze 11,7 Prozent. Rechnet man auch 50 Prozent des Restschuldversicherungsbeitrags, wie sie Versicherungen oft als Provision an die Bank zahlen, noch zugunsten der Bank in die Easy-Credit-Verzinsung ein, liegt sie bei fast 12,7 Prozent.
Rechentricks: So werden Kredite noch teurer
Zusätzlich können Rechentricks den Vertrag teurer machen. Kreditsachverständiger Torsten Rentel, Bankkontakt AG in Berlin, hat denselben EasyCredit-Vertrag anhand der Kreditkontoauszüge und der Vertragsunterlagen genau nachgerechnet. Sein Ergebnis: Tatsächlich liegt die Verzinsung wegen kundenunfreundlicher Berechnung und Verbuchung der Zahlungen und Zahlungspflichten noch viel höher: Mit insgesamt 14,3 Prozent Zinsen wollte das Unternehmen seine beiden Kreditnehmer zur Kasse bitten. Unter dem Strich hätte die Bank im Laufe von sieben Jahren knapp 40 000 Euro eingenommen und – bei 50 Prozent Provision vom Restschuldversicherer – knapp 26 000 Euro ausgegeben. Der Überschuss in diesem Fall dann genau: 13 874,24 Euro.
Mit Verhandlungen die Restschuld drücken
Wenn Schuldner weder genügend Einkommen noch Vermögen haben, sind Banken und Sparkassen oft bereit, auf einen erheblichen Teil des ihnen zustehenden Geldes zu verzichten, wenn sie im Gegenzug sofort jedenfalls einen Teil erhalten.
So entkommen Kreditnehmer der Schuldenfalle
Widerruf von Verträgen
Für fast alle Ratenkreditverträge – außer Immobilienkreditverträgen – steht inzwischen fest: Verbraucher können sie auch Jahre nach dem Vertragsschluss noch widerrufen. Rechtlicher Hintergrund: Die Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg halten sowohl die in Deutschland über viele Jahre hinweg üblichen Informationen zum Widerrufsrecht als auch die zum Verzugszinssatz („Fünf Punkte über dem Basiszinssatz“) für unzureichend.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.05.2020
Aktenzeichen: C-66/19
Verbraucheranwälte: Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 09.09.2021
Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20 und C-187/20
Gegenangriff nach Widerruf
Mehr noch: Nach dem Widerruf können Verbraucher zum Gegenangriff übergehen: Die Bank muss nach dem Widerruf nämlich nicht nur den Vertrag rückabwickeln. Sie muss auch herausgeben, was sie mit dem Geld der Kunden erwirtschaftet hat. Dabei ist laut Bundesgerichtshof von Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz auszugehen. Wie sehr sich das lohnt, zeigt ein Fall aus Berlin: Ein Ehepaar hatte sich im Jahr 2009 von der Credit Euro Bank 6 000 Euro geliehen. 12 Raten und ein Jahr später war der Kredit getilgt. Im Jahr 2014 widerrufen sie den grob fehlerhaften Vertrag. Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main im Jahr 2017: Die Bank hat den Eheleuten für die Nutzung der Kreditraten fast 1 600 Euro zu zahlen – zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszinssatz. So werden selbst teure Wucherkredite für Banken zum Verlustgeschäft.
Bündnis gegen Wucher
Das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) und die Verbraucherzentralen Hamburg und Sachsen haben das unter stopwucher.de erreichbare Bündnis gegen Wucher gegründet. Die Verbraucherschützer wollen eine Verschärfung der Bewertung von Kreditverträgen erreichen. Die Gerichte berücksichtigen Extras wie die Restschuldversicherung bisher nicht, wenn sie prüfen, ob ein Kredit sittenwidrig überteuert ist. Sie vergleichen allein die Zinssätze. Das Bündnis will den Wucherparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch auch wegen Restschuldversicherungen und unter Berücksichtigung von Provisionen zur Geltung bringen. Danach wären insbesondere viele Kredite der Targobank und der Santander Consumer Bank wegen Wuchers nichtig.
Spektakuläre Fälle
Die Stiftung Warentest zeigt Fälle, in denen Verbraucheranwälte ihre Mandanten von Kreditschulden befreit oder die Restschuld erheblich gesenkt haben. Entsprechend müssen die Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer wenig bis gar nichts mehr zahlen. Lesen Sie Details zu den Urteilen.
- Kreditwucher bei Targobank. Ein typischer Fall: Ein Angestellter mit geringem Gehalt nahm bei der Targobank einen Kredit über 15 000 Euro auf. Seine finanziellen Schwierigkeiten blieben. Wenige Monate später bot die Bank ihm einen neuen Kredit an. Das Netto-Darlehen lag nun bei 22 600 Euro. Hinzu kamen 6 827,52 Euro Beitrag für eine Restschuldversicherung. Gesamtkredit also: 29 427,52 Euro. Der Kreditnehmer sollte 83 Monatsraten in Höhe von 598 Euro und zum Abschluss nochmal 565,63 Euro, insgesamt also: 50 199,63 Euro an die Bank zahlen.
Von der Auszahlung des Kredits blieb nicht viel übrig. Den Großteil des Geldes nahm die Targobank, um den vorhergehenden Kredit abzulösen und das Soll auf dem Girokonto auszugleichen. Der Bruder des Mannes war entsetzt. Er motivierte ihn, die Anwaltskanzlei Lenné in Leverkusen einzuschalten, um den Vertrag so schnell wie möglich wieder loszuwerden. Außergerichtlich lässt sich die Targobank nicht dazu bewegen, die Verpflichtungen auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke beantragt daraufhin beim Landgericht Düsseldorf festzustellen, dass der Vertrag nichtig ist.
Mit Erfolg: Es handele sich um ein wucherähnliches Rechtsgeschäft, urteilte Richter Dr. Albert Schmitz am Ende. Marktzinssatz für Verbraucherkredite war 9,11 Prozent und der Kläger sollte 17,38 Prozent zahlen – über 90 Prozent mehr. Wucher nehmen die Gerichte allerdings meist erst an, wenn der Zinssatz um 100 oder mehr Prozent überhöht ist. Die Targobank habe ihre Interessen bei der Umschuldung ohne Rücksicht auf die ihres Kunden durchgesetzt, argumentierte der Richter. Der neue Kredit war viel teurer als der erste Vertrag. Der Zinssatz lag wohl sogar höher als der, den der Kläger für die Überziehung seines Girokontos bei der Targobank zahlen musste. Unter diesen Umständen sei der Vertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nichtig, auch wenn der Zinssatz allein die Wuchergrenze noch nicht überstieg.
Die Targobank legte zunächst Berufung ein, akzeptierte das Urteil des Landgerichts dann aber doch noch. Ausgestanden ist der Streit damit immer noch nicht. Die vom Kläger noch auszugleichende Restschuld liege bei 5 903,20 Euro, meint die Bank. Es sind nur noch 3 737,19 Euro, ergab demgegenüber die Berechnung der Verbraucheranwältin.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom Urteil vom 25.03.2026en: 13 O 134/25
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2026
Aktenzeichen: 1-14 U 98/26
Verbraucheranwältin: Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke, Anwaltskanzlei Lenné, Leverkusenl
- Ähnlicher Fall: Effektivzinsen in Höhe von 13,04 Prozent statt der damals üblichen 6,52 Prozent kassierte die Targobank für einen 2019 vergebenen Ratenkredit über 25 000 Euro. Hinzu kamen die Kosten für eine teure Restschuldversicherung. Samt Zinsen sollte der Schuldner am Ende 46 000 Euro an die Bank zahlen. Doch er kündigte den Vertrag und trat seine Rechte an die Verbraucherzentrale Sachsen als Mitglied im Bündnis gegen Wucher ab. Die Verbraucherschützer erhoben Klage wegen Wuchers und forderten die Erstattung von 5 503,83 Euro. In der mündlichen Verhandlung signalisierte das Landgericht Görlitz: Die Klage ist berechtigt. Daraufhin erkannte die Targobank die Forderung an. Es handele sich um einen Einzelfall, bei dem die Bank das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen einseitig beendet habe, erklärte dazu ein Sprecher der Bank auf Nachfrage der Stiftung Warentest. „Grundsätzlich orientieren wir uns bei der Konditionengestaltung an der Marktentwicklung und an den einschlägigen Referenzzinssätzen. Entsprechend sind die mit unseren Kundinnen und Kunden vereinbarten Zinssätze marktkonform“, erklärte er. Die Frage, ob es vergleichbare Fälle gebe und die Bank nach dem Anerkenntnis des Wucherfalls auch anderen Kunden Geld erstatte, beantwortete er nicht.
Landgericht Görlitz, (Anerkenntnis-)Urteil vom 14.04.2022
Aktenzeichen: 5 O 299/20
Verbraucheranwalt: Dr. Achim TDDr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
- Umschuldung mit hohen Kosten. Eine Frau aus Berlin hatte im Jahr 2016 einen alten Kredit mit einem neuen Darlehen der Santander Bank abgelöst. Sie lieh sich 17 373,03 Euro bei einem Zinssatz von 6,774 Prozent. Zusätzlich hat die Bank nach Meinung der Anwälte der Schuldnerin im Vertrag reichlich Kosten versteckt. Nachdem die Klägerin den Vertrag widerrufen hatte, zogen sie vor Gericht. Mit Erfolg: Der Vertrag sei fehlerhaft und daher nach dem Widerruf rückabzuwickeln, urteilte das Landgericht Berlin. Die Restschuld sinkt dadurch erheblich.
Landgericht Berlin, Urteil vom 15.12.2021
Aktenzeichen: 10 O 52/21 (nicht rechtskräftig)
Klägerinanwälte: Hahn Rechtsanwälte, Hamburg
- Halbierung der Restschuld. Ein Arbeiter hatte im Jahr 2003 bei der Norisbank AG einen Kredit aufgenommen. Der reichte nicht lang. Es folgten zahlreiche weitere Verträge. Immer wenn das Geld knapp wurde, bekam der Verbraucher von der Teambank AG, wie das Unternehmen inzwischen heißt, einen höheren neuen Kredit. Ein Teil des Geldes diente zur Ablösung des alten Kredits, der andere Teil stopfte die Löcher in der Kasse des Mannes. Am Ende stand er bei der Bank mit über 20 000 Euro in der Kreide. Allein die Restschuldversicherung für den letzten Vertrag kostete fast 5 000 Euro. Als diese Versicherung sich weigerte, wie versprochen die Raten übernehmen, als ihr Kunde arbeitslos wurde, schaltete der Schuldner Mayer & Mayer Rechtsanwälte in Freiburg ein. Sie widerriefen den Kreditvertrag. Der Widerruf ist wegen Fehlern im Vertrag auch Jahre nach seinem Abschluss noch wirksam, urteilte das Landgericht Freiburg schließlich. Erfreuliche Folge: Die Schulden des Arbeiters sind jetzt halbiert. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Die Bank hatte zunächst Berufung eingelegt, nahm diese aber wieder zurück, nachdem das Oberlandesgerichts Karlsruhe signalisiert hatte: Das Urteil aus Freiburg ist korrekt.
Landgericht Freiburg, Urteil vom 02.04.2019
Aktenzeichen: 5 O 80/18
Oberlandesgericht Karlsruhe, (Hinweis-)Beschluss vom 27.01.2020
Aktenzeichen: 14 U 67/19
Verbraucheranwalt: Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg
Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.
- Kredit komplett zurück. Ein Verbraucher hatte den Kauf von zwei Notebooks bei notebooksbilliger.de mit einem Kredit über rund 10 000 Euro bei der Hanseatic Bank GmbH & Co. KG finanziert. Nachdem die Geräte trotz Nachbesserungsversuchen nicht richtig funktionierten, widerrief er den Kreditvertrag. Das Landgericht Hamburg urteilte: Die Bank muss ihm Zinsen und Raten, insgesamt fast 13 000 Euro erstatten und das Notebook zurücknehmen. Grund: Im Kreditvertrag fehlte die Fälligkeit der Rate. Das Feld war leer geblieben. Rechtsanwalt Achim Tiffe vermutet: Das war bei ganz vielen Hanseatic Bank-Krediten so. Nicht nur notebooksbilliger.de, sondern auch zahlreiche weitere Händler vermittelten solche Kredite zur Finanzierung von Käufen.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.06.2019
Aktenzeichen: 302 O 420/16
Verbraucheranwalt: Dr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Kanzlei.
- Restschuldversicherung für fast 12 000 Euro. Im Rahmen eines Ratenkreditvertrags der Targobank, den das Landgericht Ravensburg zu beurteilen hatte, sollten die beiden Kreditnehmerinnen 29 500 Euro Kredit erhalten und innerhalb von sechs Jahren insgesamt 59 195,69 Euro zurückzahlen. Beitrag für die Restschuldversicherung: 11 895,58 Euro, Kreditbearbeitungsgebühr: weitere 1 117,68 Euro. Rechtsanwältin Danja Rimmele aus Tettnang setzte durch: Die beiden Kreditnehmerinnen durften den Kredit auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen. Es sei für Verbraucher unklar, wann Vertragsschluss ist und damit die Widerrufsfrist beginnt. Laut Vertragsbedingungen verzichteten Kreditnehmer nämlich auf den Zugang der Erklärung, dass die Bank das Vertragsangebot ihrer Kunden annimmt. Wann die Bank den Kredit akzeptiert und die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, können Kunden dann nicht wissen, begründeten die Richter ihr Urteil.
Landgericht Ravensburg, Urteil vom 02.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 335/18
Verbraucheranwältinnen: Rechtsanwältin Danja Rimmele, Tettnang
- Verbrauchergewinn. Wie bereits oben unter „Gegenangriff nach Widerruf“ berichtet: Die Rückabwicklung nach Widerruf kann sogar einen satten Gewinn bringen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Credit Euro Bank dazu, fast 1 600 Euro an ein Ehepaar zu zahlen, das im Jahr 2014 einen Kredit über 6 000 Euro aufgenommen, ihn innerhalb eines Jahre getilgt und ihn ein weiteres Jahr später wegen grob fehlerhafter Widerrufsbelehrung widerrufen hatte.
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2017
Aktenzeichen: 30 C 62/17 (20)
Verbraucheranwalt: Dirk Dametz, Frankfurt am Main
- Sittenwidrige Zinsen bei Von Essen/BNP Paribas. Effektivzinsen in Höhe von 10,64 Prozent sollte ein Kreditnehmer für einen 2018 aufgenommenen und über das Grundbuch abgesicherten Kredit der Von Essen Bank zahlen. Üblich waren laut Zinsstatistik der Bundesbank für solche Kredite seinerzeit 1,77 Prozent. Inzwischen übernahm die französische Großbank BNP Paribas die kleine Bank. Die hohen Zinsen sollte der frühere Von-Essen-Kunde weiter zahlen. Er schaltete die Verbraucherkanzlei Juest + Oprecht in Hamburg ein. Die verklagte wegen des geringeren Streitwerts und Prozesskostenrisikos zunächst den Vermittler. Mit Erfolg: Der Zinssatz sei sittenwidrig überhöht und der Kreditvertrag daher nichtig, urteilten die Richter am Landgericht Hamburg. Der Vermittler muss die Provision in Höhe von 5 490 Euro zurückzahlen. Jetzt fordert Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe von der Bank Erstattung der überhöhten Zinsen und eine Neuabrechnung des Kredits.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.03.2023
Aktenzeichen: 325 O 110/22
Verbraucheranwalt: Dr. Achim Tiffe von Juest + Oprecht, Hamburg
Weitere Einzelheiten zum Fall auf der Homepage der Rechtsanwälte.
Ganz ähnlich ein Fall aus dem Raum Bremen: Ein Immobilieneigner brauchte für Renovierungsarbeiten an seinem Haus gut 50 000 Euro. Bei BNP Paribas erhielt er einen 55 000 Euro-Kredit. 2 000 Euro gingen gleich an den Vermittler, 752,20 Euro an den Restschuldversicherer. Nominalzins: 9,53 Prozent, effektiv: 10,60 Prozent. Ein halbes Jahr später verkaufte er das Haus. Vom Erlös kassierte BNP Paribas für die Ablösung des Kredits 76 109,42 Euro, darin enthalten über 20 000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung. Viel zu viel, fand der Kreditnehmer und zog vor Gericht. Genau wie die Richter in Hamburg urteilten die in Bremen: Der Zins liegt weit über dem Doppelten des für einen solchen Immobilienkredit Üblichen und ist damit sittenwidrig. Der Vertrag ist damit nichtig und muss rückabgewickelt werden. Ergebnis am Ende: BNP Paribas muss ihrem Ex-Kunden 28 918,77 Euro erstatten.
Landgericht Bremen, Urteil vom 09.11.2023
Aktenzeichen: 2 O 863/22
Klägeranwälte: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen Schröder, Kühne & Partner, Bremen