Vollzug europäischer Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom debattiert

21.5.2026 - | Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Mai 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben“ (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit will die Bundesregierung die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sicherstellen. Im Anschluss an die 20-minütige erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. 

Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt. (nki/hau/21.05.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw21-de-preisangabenrecht-1174766