Bundesregierung beschließt Notifizierung zur freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten zur Absicherung des Kohleausstiegs

20.5.2026 - | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat heute die Notifizierung einer freiwilligen Löschung von Emissionszertifikaten nach der EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG, Artikel 12 Absatz 4) endgültig beschlossen. Diese Löschungen dienen der Absicherung von Emissionsminderungen, die durch die Stilllegung von Kraftwerksblöcken infolge des Kohleausstiegs erzielt wurden und können mehrere Jahre hintereinander erfolgen.

Die Maßnahme betrifft Zertifikate aus den deutschen Auktionsmengen des EU-Emissionshandels und bezieht sich auf die Emissionsminderungen für das Jahr 2024. Diese resultieren aus der Stilllegung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022. Für diese Kraftwerke wurden bereits 2025 Zertifikate gelöscht.

Die Löschung der Zertifikate verhindert einen sogenannten Wasserbetteffekt, bei dem freiwerdende Zertifikate andernorts genutzt werden könnten, und sichert somit die Klimawirkung des Kohleausstiegs ab.

Ein Teil der entsprechenden Zertifikate wird bereits automatisch durch die Marktstabilitätsreserve (MSR) aus dem Markt genommen. Die nun beschlossene freiwillige nationale Löschung stellt sicher, dass auch die verbleibenden Zertifikate vollständig und zeitnah dem Markt entzogen werden.

Die endgültige Höhe der Löschung durch die MSR steht erst im Juni dieses Jahres fest und richtet sich nach der Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Zertifikate im europäischen Emissionshandel. Die nationale Löschung beträgt daher entweder null Zertifikate – sofern die MSR die entsprechende Menge bereits vollständig absorbiert – oder 687.000 Zertifikate, falls die MSR nur eine teilweise Löschung bewirkt.

Gemäß § 10 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) ist die Bundesregierung verpflichtet, diese Löschung vorzunehmen. Die Zahl der zu löschenden Zertifikate wurde auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens ermittelt. Zertifikate werden in der Höhe der nachgewiesenen Emissionsminderungen gelöscht, sofern diese nicht bereits durch die Marktstabilitätsreserve aus dem Handel genommen wurden.

Nach der heutigen Beschlussfassung im Bundeskabinett wird die Mitteilung nun der Europäischen Kommission zugeleitet. Mit dieser Maßnahme leistet die Bundesregierung einen weiteren Beitrag zur effektiven Umsetzung ihrer Klimaschutzpolitik und zur erfolgreichen Gestaltung des Kohleausstiegs.

Die Bundesregierung hatte 2025 erstmals Zertifikate aus dem Europäischen Emissionshandel gelöscht, um den Klima-Effekt des gesetzlichen Kohleausstiegs abzusichern. Insgesamt wurden damals Zertifikate im Umfang von 514.000 Tonnen CO2 vom Markt genommen. Dies erfolgte ebenfalls nach der Abschaltung der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen und betraf die Sicherstellung von Emissionsminderungen für das Jahr 2023.


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