Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Entwurf in Begutachtung

18.5.2026 - Lucas Rührnschopf | Land Vorarlberg

Bregenz (VLK) – Der Entwurf über eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist zur Begutachtung veröffentlicht worden. Der Gesetzestext kann bis Freitag, 12. Juni 2026, auf dem Landesportal unter „Gesetzesentwurf“ sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden. Jede Person kann während der Begutachtungsfrist über das im Veröffentlichungsportal des Landes abrufbare Online-Formular Änderungsvorschläge abgeben.

Mit der geplanten Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes werden die Regelungen für Tageseltern neu organisiert. Die Finanzierung der Dienste für Tageseltern durch den Sozialfonds entfällt; die Gemeinden werden insofern entlastet. Künftig werden Tageseltern mit der Landesregierung eine einzige Ansprechpartnerin haben, womit Abläufe vereinfacht werden können.

Darüber hinaus wird eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt: Auch Pflegeeltern wird ein gesetzlich verankertes Informationsrecht eingeräumt, da eine gewachsene Beziehung zu ihren Pflegekindern vom Recht auf Privat- und Familienleben umfasst ist.

Der Gesetzesentwurf ist unter www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf einsehbar.


https://presse.vorarlberg.at/land/public/-nderung-des-Kinder-und-Jugendhilfegesetzes-Entwurf-in-Begutachtung