Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte zum 75. Jahrestag des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe hat Maßstäbe gesetzt

28.9.2026 - | Bundesrat

Das Bundesverfassungsgericht feiert am 28. September 2026 den 75. Jahrestag seines Bestehens. An dem Festakt in Karlsruhe, bei dem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Festrede hält, nehmen auch Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte, Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner teil.

Anlässlich des Jahrestages würdigt Bovenschulte die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts:

„75 Jahre Bundesverfassungsgericht sind ein Grund zum Feiern! Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht das Gericht über die Einhaltung und Auslegung des Grundgesetzes. Seinen Entscheidungen kommt dabei nicht nur eine juristische, sondern auch eine weitreichende politische und gesellschaftliche Bedeutung zu. Wo staatliche Macht begrenzt, Grundrechte bewahrt und Minderheiten geschützt werden müssen, hat Karlsruhe Maßstäbe gesetzt. Und genau wie der Bundesrat erfüllt das Gericht seine Aufgaben dabei ruhig, sachlich und unaufgeregt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Geschichte der Bundesrepublik begleitet und geprägt: vom Aufbau der Republik nach den Schreckensjahren der NS-Diktatur über die Wiedervereinigung und den europäischen Einigungsprozess bis zu den großen Fragen unserer Zeit. Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht auch in den kommenden Jahren seinen unverzichtbaren Beitrag dazu leisten wird, unsere verfassungsmäßige Ordnung und damit die Bundesrepublik als föderalen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu schützen.“

Festakt

Am 28. September 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht mit einem Festakt im Karlsruher Schauspielhaus feierlich eröffnet. Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Bundesverfassungsgerichts findet genau 75 Jahre danach, am 28. September 2026, ein Festakt mit etwa 1.000 Gästen in der Stadthalle im Kongresszentrum Karlsruhe statt.

1.807 Zeichen

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2026/21_75jahre_bverfg.html