Europa im Überblick, 32/2026

28.9.2026 - | Deutscher Anwaltverein

Die aktuellen EU-Informationen mit Themen wie: 5 Jahre EPPO; Situation russischer Exilanwälte; Unabhängigkeit EuGH; DSGVO-Bußgelder und Zusammenwirken mit dem DSA; u.v.m.

Panel zur Situation von russischen (Exil-)Anwälten – Lawyers4Lawyers/DAV

Die Stiftung Lawyers for Lawyers hat gemeinsam mit Partnerorganisationen am 23. September 2026 in Genf zu einer Begleitveranstaltung der 63. Tagung des UN-Menschenrechtsrats eingeladen. Im Rahmen des von Tara Fiechter (Lawyers for Lawyers) moderierten Panels diskutierten die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Russland Mariana Katzarova, die russischen Anwälte Vadim Prokhorov und Ivan Pavlov sowie Dr. Roya Sangi für den DAV zur Lage der Anwaltschaft in Russland und im Exil. Dabei wurde deutlich, dass sich der Handlungsspielraum für eine unabhängige anwaltliche Tätigkeit im Land seit der umfassenden Invasion der Ukraine im Jahr 2022 massiv verengt hat und exilierte Anwältinnen und Anwälte verstärkt transnationaler Repression ausgesetzt sind. Anwältinnen und Anwälte in Russland leisten durch ihre Arbeit einen fundamentalen Beitrag etwa durch die Vermittlung des Kontakts zu Angehörigen und die Verringerung des Risikos von Folter. Zugleich werden sie aber zunehmend gerade aufgrund ihrer Tätigkeit strafrechtlich verfolgt oder es wird ihnen die Zulassung entzogen. Dr. Roya Sangi betonte, dass die unter diesen Umständen tätigen russischen Anwältinnen und Anwälte nicht aus dem Blick geraten dürften, sondern kontinuierlicher praktischer Unterstützung bedürften und der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie Anwaltsorganisationen im Ausland besonders wichtig ist.

5 Jahre EPPO: Erfolg mit Nachbesserungsbedarf – KOM/EuStA

Die EU-Kommission hat am 18. September 2026 ihren ersten Evaluierungsbericht zur Verordnung Nr. 2017/1939 über die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA/EPPO) vorgelegt und zieht darin eine überwiegend positive Bilanz. Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 2021 sei die Zahl aktiver Ermittlungen von 515 auf 3.602 Ende 2025 gestiegen. 2025 wurden Vermögenswerte von 1,13 Mrd. Euro eingefroren. Besonders bei komplexen grenzüberschreitenden Verfahren habe sich die hybride Struktur aus zentraler Ebene und Europäischen Delegierten Staatsanwälten bewährt. Nachbesserungsbedarf sieht die EU-Kommission u. a. bei Unterschieden in der nationalen Umsetzung, dem Informationsaustausch und den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Aus anwaltlicher Sicht besonders relevant: Unterschiedliche nationale Verfahrensrechte beeinträchtigen weiterhin einheitliche Verteidigungsstandards in EUStA-Verfahren, etwa bei Prozesskostenhilfe, Übersetzungen und Aktenzugang. Das begleitende Arbeitsdokument verweist hierzu ausdrücklich auch auf die DAV-Stellungnahme Nr. 76/2024 im Rahmen der Konsultation, wo der DAV Defizite beim rechtzeitigen Zugang zu Verfahrensakten thematisiert hatte. Die Ergebnisse fließen nun in die laufende Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur und eine mögliche Überarbeitung der EUStA-Verordnung ein.

Angriff auf die Unabhängigkeit des EuGH? – EP

Droht der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das nächste Gericht zu werden, der aufgrund seiner Rechtsprechung ins Visier politischer Angriffe gerät? Dies lässt ein derzeit im Verfassungsausschuss des EU-Parlaments (AFCO) vorliegender Initiativberichtsentwurf befürchten. Berichterstatter Charlie Weimers (ECR) würdigt zwar formal die Rolle des EuGH, kritisiert dessen Rechtsprechung aber mit harten Worten. Das Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV etwa, werde missbräuchlich zum Zwecke der Reform der nationalen Justizsysteme eingesetzt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses (JURI), Ilhan Kyuchyuk, setzt in dem am 22. September 2026 veröffentlichten Stellungnahmeentwurf deutliche Gegenakzente. Gerade angesichts des stetig wachsenden Drucks auf die Justiz weist er auf die Rolle des EuGH als obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit sowie das Gebot der Gewaltenteilung hin. Er erinnert ferner daran, dass die Evaluierung der erst im Oktober 2024 in Kraft getretenen Reform des EuGH (vgl. dazu EiÜ 33/24 und 8/24) noch ausstehe. Aus Sicht des DAV ist die Stellungnahme des Rechtsausschusses mit Blick auf die gebotene Unabhängigkeit des Gerichtshofs zu begrüßen (vgl. auch zu der gegen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerichtete Initiative und Erklärung von Chisinau EiÜ 19/26). Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen im AFCO-Ausschuss läuft bis zum 2. Oktober 2026.

DSGVO-Bußgelder und Zusammenwirken mit dem DSA – EDPB

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat in seiner Plenarsitzung am 17. September 2026 Leitlinien zur Verhängung von Geldbußen nach der DSGVO sowie die finale Fassung seiner Guidelines 3/2025 zum Zusammenwirken der DSGVO und des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) angenommen. Künftig sollen Aufsichtsbehörden anhand einer fünfstufigen Prüfung entscheiden, ob ein Verstoß gegen die DSGVO mit einer Geldbuße oder einer anderen Abhilfemaßnahme geahndet wird. Die nun angenommenen Leitlinien 4/2026 ergänzen dabei die bestehenden Leitlinien 04/2022 zur Berechnung der Bußgeldhöhe und sollen eine klarere und EU-weit einheitlichere Anwendung der DSGVO gewährleisten. Die Guidelines 3/2025 (vgl. bereits zur öffentlichen Konsultation EiÜ 32/25) sollen eine kohärente Anwendung von DSGVO und DSA sicherstellen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Vorgaben des DSA die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vermittlungsdiensteanbieter betreffen und auf Begriffe der DSGVO verweisen. Dies ist etwa bei Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte der Fall. Bereits zum DSA-Verordnungsvorschlag hatte der DAV ein entsprechend enges Zusammenwirken der zuständigen Behörden gefordert (vgl. SN Nr. 34/21) sowie sich seither allgemein für mehr Kohärenz der DSGVO mit der europäischen Digitalgesetzgebung ausgesprochen, zuletzt im Rahmen des Digitalomnibusverfahrens (vgl. SN Nr. 21/26).

https://anwaltverein.de/newsroom/europa-im-ueberblick-32-2026