Die Deutsche Post ändert ab dem 1. Januar 2027 die Maße und Gewichtsobergrenzen für große Briefe. Ob und wie das Porto steigt, steht noch nicht fest.
Die Post verringert von 2027 an die Anzahl der Briefformate. Die neuen Regeln gelten für das In- und Ausland. Sie sollen den Versand vereinfachen, mehr Automatisierung ermöglichen und eine klare Grenze zwischen Dokumenten- und Warenversand schaffen, heißt es auf der Internetseite der Post. Briefe könnten zuverlässiger und schneller bearbeitet werden. Kunden, die die seit vielen Jahren gültigen Formate gewöhnt sind, müssen sich umstellen.
Beim Großbrief National ändern sich Gewicht und Höhe: Er darf mit 1 000 g doppelt so schwer wie vorher sein und bis 3 cm hoch (bisher 2 cm). An den Seitenlängen ändert sich nichts (Länge: 10 bis 35,3 cm; Breite: 7 bis 25 cm).
Der Maxibrief darf mit 2 000 g auch doppelt so schwer werden wie bisher sowie etwas länger und breiter: 2,8 cm länger und 5,5 cm breiter. Die neue Länge reicht von 10 bis 38,1 cm, die Breite von 7 bis 30,5 cm. Die Höhe ist nun aber auf 3 cm begrenzt (bisher 5 cm).
Das noch dieses Jahr gültige Zusatzentgelt für den Maxibrief bei übergroßen Sendungen – alle Seiten zusammen durften nicht mehr als 90 cm sein – entfällt dann. Alle Sendungen, die über die genannten Maße hinaus gehen, müssen als Päckchen oder Paket verschickt werden.
Auch die Formate für den internationalen Versand ändern sich. Der Maxibrief international wird abgeschafft. Neu ist der Midibrief: Er darf bis 500 g schwer und 2 cm hoch sein. Seine Maße: Länge 14 bis 38,1 cm, Breite 9 bis 30,5 cm.
Der Großbrief international hat ähnliche Maße wie der Maxibrief national, darf aber nur 1 000 g schwer sein.
Ob und welche Preiserhöhungen es im Bereich der Brief- und Paketprodukte für Privatkunden ab 2027 gibt, entscheidet die Bundesnetzagentur. Auf Nachfrage von Stiftung Warentest teilte die DHL Group mit, dass man davon ausgehe, dass das gesetzlich vorgeschriebene Preisverfahren im Spätherbst abgeschlossen sein werde.
Tipp: Wenn Sie sich über die Briefzustellung ärgern, können Sie sich beschweren. Wie das geht, lesen Sie unter Ärger mit der Post.