Reick: Erhöhung der Radverkehrssicherheit auf der Mügelner Straße

27.8.2026 - | Stadt Dresden

Geringe Einschränkungen für den Kfz-Verkehr werden vor Ort ausgeschildert.

Ab Dienstag, 1. September 2026, wird die Mügelner Straße für mehr Sicherheit im Radverkehr umgebaut. Die Arbeiten beginnen an der Kreuzung mit der Gamigstraße und werden anschließend abschnittsweise bis zur Haltestelle Altreick fortgesetzt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Freitag, 30. Oktober 2026. Auch Markierungs- und Beschilderungsarbeiten erfolgen.

Während der Bauzeit können beide Fahrtrichtungen entlang der Mügelner Straße genutzt werden. Auch die Erschließung der anliegenden Grundstücke bleibt gewährleistet. Geringe Einschränkungen, wie die Sperrung einzelner Fahrtrichtungen an der Kreuzung, werden vor Ort ausgeschildert.

Sicherere Radverkehrsführung an der Gamigstraße

Ab Dienstag, 1. September 2026 konzentrieren sich die Arbeiten zunächst auf die Kreuzung zur Gamigstraße. Unter anderem wird eine Ampelanlage umgerüstet, um eine sichere Führung des Radverkehrs über den Knotenpunkt zu ermöglichen. Die geplante separate Führung des Radverkehrs im Fahrbahnbereich erhöht die Sicherheit für Radfahrende und den Fußverkehr. Zudem werden sämtliche Überwege im Umfeld der Ampel barrierefrei.

Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr Sicherheit für den Radverkehr werden die geplanten Radfurten zusätzlich flächig rot markiert. Damit soll insbesondere der Konflikt zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und dem Radverkehr entschärft werden. Aus Richtung Seidnitzer Weg entsteht außerdem eine breitere Aufstellfläche für den Radverkehr. Sie soll Konflikte mit dem Kfz-Verkehr weiter reduzieren. Mit dem Vorhaben setzt die Landeshauptstadt Dresden einen Teil der Maßnahme Nummer 633 aus dem vom Stadtrat beschlossenen Radverkehrskonzept um.

Kosten und Förderung

Den Auftrag für die Bauarbeiten erhielt die Sächsische Straßen- und Tiefbaugesellschaft aus Bannewitz. Die Umrüstung der Ampelanlage übernimmt die Yunex GmbH. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 300.000 Euro.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit fördert die Maßnahme auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Im Rahmen der Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie zur Förderung des Klimaschutzes kann eine Kostenübernahme von 50 Prozent der Gesamtkosten erzielt werden. Weitere Informationen zur Kommunalrichtlinie gibt es unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Die Nationale Klimaschutzinitiative der Bundesregierung fördert seit 2008 Projekte zur Senkung von Treibhausgasemissionen. Die Programme und Projekte reichen von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Damit unterstützt die Initiative vielfältige Klimaschutzaktivitäten und stärkt die Verankerung des Klimaschutzes vor Ort. Von den Maßnahmen profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Weitere Informationen

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