Im Depot eines Trade-Republic-Kunden liegen plötzlich fremde Wertpapiere. Er verkauft und bekommt Probleme. Was Sie bei ähnlichen Fällen tun sollten.
Ende Juli tauchten im Depot eines unserer Leser Wertpapiere auf, die der Kunde nie gekauft hatte: Anteile an einem MSCI-World-ETF sowie Aktien von Tesla, Amazon und Berkshire Hathaway.
Der Nutzer, nach eigener Darstellung ein Börsenanfänger, hielt den Zuwachs für einen Kursgewinn, verkaufte seinen gesamten Bestand übereilt und überwies den Erlös von rund 52 000 Euro auf sein Girokonto. Erst danach bemerkte er, dass die Papiere nicht ihm gehörten.
Der Verkauf fremder Aktien war ein gravierender Verstoß, allerdings meldete der Kunde den Fehler noch am selben Tag. Trotzdem fingen damit die Probleme an, denn ohne den Verkauf wäre eine Rückbuchung möglich gewesen.
Statt den Vorgang kulant zu korrigieren, verlangte der Support von Trade Republic zunächst, der Kunde solle die Papiere „behalten und nicht verkaufen“. Allerdings hatte er da den Verkauf bereits gemeldet.
Dann forderte die Bank ihn auf, die Wertpapiere auf eigene Kosten zurückzukaufen. Andernfalls müsse der Vorgang „als Short-Position behandelt“ werden – der Kunde hätte das Kursrisiko für den Fehler getragen. Dieser lehnte ab, bot aber an, die 52 000 Euro nach einer Rückabwicklung zurückzuzahlen.
Auf unsere Anfrage erklärte Trade Republic, den Fehler habe nicht ihr System verursacht, sondern sei durch einen Depotübertrag einer anderen Bank entstanden; die Verarbeitung sei „regelkonform“ gewesen. Es handele sich um einen „absoluten Ausnahmefall“.
Wie viele vergleichbare Fälle es zuletzt gab, teilte die Bank uns aber nicht mit. Ein Börsengeschäft lasse sich zudem grundsätzlich nicht rückgängig machen.
Nach unserer Anfrage stornierte Trade Republic jedoch die Verkäufe nach Angaben unseres Lesers wieder, buchte die fremden Papiere zurück und übertrug sie – für den Handel gesperrt – an den rechtmäßigen Eigentümer. „Um eine gute Lösung zu finden“, heißt es, waren „zunächst mehrere umfangreiche Prüfprozesse erforderlich“. Die eigenen, versehentlich mitverkauften Bestände des Kunden wurden wiederhergestellt, einbehaltene Kapitalertragssteuer und Gebühren erstattet. Von der „Short-Position“ war später keine Rede mehr; eine Vertragsklausel für die ursprüngliche Rückkaufforderung nannte Trade Republic auch auf Nachfrage nicht.
Viele Beschwerden. Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gingen im vergangenen Jahr 6 860 Beschwerden zu Wertpapiergeschäften ein (2024: 5 910). Die meisten betrafen verzögerte oder fehlerhafte Depotüberträge und die fehlerhafte Übermittlung steuerlicher Einstandswerte; betroffen waren „hauptsächlich zwei Institute“ – deren Namen die Aufsicht aber nicht nennt.
Häufig Ärger mit Neobrokern. Bei der Schlichtungsstelle der Bafin stieg die Zahl der Anträge auf 1 521 (2024: 1 110). 767 davon betrafen Wertpapiergeschäfte und zwar insbesondere Neobroker – die mehr als die Hälfte aller Verfahren ausmachen.
Unrühmliche Spitzenposition. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist Trade Republic bei den Beschwerden „klar führend“ – gut 350 seien es bis Ende Oktober 2025 gewesen, ein Plus von rund 133 Prozent von Januar bis September 2025. In den ersten sechs Monaten 2026 registrierten Verbraucherzentralen nach Recherchen der Wirtschaftswoche noch rund 150 Beschwerden zu Trade Republic – zwar signifikant weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum, als die Zahl bei 200 lag, aber immer noch viel.
Nach Angaben von Mitgründer Christian Hecker hat der Neobroker zuletzt einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“ investiert und 2026 rund 1 000 Servicemitarbeiter eingestellt. Unter anderem wurde ein Telefon-Support eingeführt. Davor hatten wir erst über den fragwürdigen Umgang des Neobrokers mit dem Opfer eines Betrugsfalls berichtet.