Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der Europäischen Union zur eskalierenden Gewalt in El Obeid

14.7.2026 - | Auswärtiges Amt

Die Europäische Union (EU) ist zutiefst besorgt über die Lage in El Obeid, der Hauptstadt von Nordkordofan. Eine starke Konzentration militärischer Kräfte der Rapid Support Forces (RSF) bedroht die Stadt, in der sich zurzeit 500 000 Zivilpersonen aufhalten, darunter etwa 100 000 Vertriebene.

Die RSF muss umgehend alle militärischen Operationen in und um El Obeid einstellen, durch die Zivilpersonen gefährdet werden. El Obeid darf nicht zu einem weiteren Al-Faschir werden.

Alle Konfliktparteien müssen das humanitäre Völkerrecht und alle menschenrechtlichen Normen, darunter die zum Schutz von Zivilpersonen und insbesondere von Frauen und Mädchen sowie zum Schutz der zivilen Infrastruktur, in vollem Umfang einhalten.

Jeder Angriff, der sich gegen die Zivilbevölkerung richtet oder ihr sicheres Geleit verhindert, und jede Handlung, die vorsätzlich den humanitären Zugang zu bedürftigen Personen behindert, stellt einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar und wird dazu führen, dass die EU robuste Maßnahmen gegen die Verantwortlichen in Erwägung zieht.

Die EU ruft alle ausländischen Akteure mit Nachdruck auf, ihrer Verpflichtung im Rahmen der Berliner Prinzipien nachzukommen, jegliche direkte oder indirekte Unterstützung, die die Fortsetzung des Konflikts ermöglicht, umgehend zu beenden.

Die EU ruft alle Konfliktparteien auf, zu Verhandlungen über einen dauerhaften Waffenstillstand zurückzukehren, den schnellen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang prinzipientreu und dauerhaft sicherzustellen, einen von der sudanesischen Zivilbevölkerung angeführten politischen Prozess zu unterstützen, der zur Wiederherstellung einer Zivilregierung führt, sowie die Rechenschaftspflicht und die Achtung des Völkerrechts wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

Als Mitglied des Quintetts bekräftigt die EU ihr Eintreten für die sudanesische Bevölkerung und wird Bemühungen um ein Ende des Leids, zur Förderung der Gerechtigkeit und der Rechenschaftspflicht und zur Wiederherstellung des Friedens im Rahmen eines in sudanesischer Eigenverantwortung erfolgenden Übergangs zu einer Zivilregierung weiterhin unterstützen.


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