Mit der heutigen Befassung des Bundesrats wurde der Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) final beschlossen. Gestern hatte bereits der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz schafft einen verlässlichen Rahmen für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in Deutschland und bildet die Grundlage für die ersten Ausschreibungen für neue, steuerbare Kapazitäten im September 2026. Für Marktakteure besteht nun Planungs- und Investitionssicherheit.
Bundesministerin Katherina Reiche: „Das StromVKG sichert die Versorgungssicherheit in Deutschland. Mit dem heutigen Beschluss im Bundestag gibt es nach jahrelanger Unsicherheit endlich einen klaren Fahrplan. Unternehmen in Deutschland können sich darauf verlassen, dass sie weiterhin zu jedem Zeitpunkt, auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, mit Strom versorgt sind. Energieunternehmen können investieren und die neuen Kraftwerke errichten, die uns den Kohleausstieg ermöglichen. Wir setzen mit dem StromVKG auf Markt, Wettbewerb und Technologieoffenheit. Die Weichen sind gestellt für die ersten Ausschreibungen im September 2026. So machen wir die Stromversorgung in Deutschland fit für die 2030er Jahre.“
Das Stromsystem in Deutschland steht ab Anfang der 2030er Jahre vor zunehmenden Herausforderungen. Das zeigen nationale und europäische Analysen zur Versorgungssicherheit.
Mit dem StromVKG wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt. Er sorgt dafür, dass ausreichend Anlagen gebaut werden und betriebsbereit sind. Umgesetzt wird der Kapazitätsmarkt durch stufenweise Ausschreibungen für die Bereitstellung von steuerbaren Kapazitäten. Die Ausschreibungen stehen grundsätzlich allen Technologien offen, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen, zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können und zur Sicherung der Stromversorgung beitragen.
Den ersten, substantiellen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten die Ausschreibungen über rund 10 Gigawatt (GW) sogenannter „Langzeitkapazitäten“. Diese Ausschreibungen werden bereits im September und Dezember 2026 durchgeführt. Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen, um auch sogenannte „Dunkelflauten“ – also längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie – abzusichern. Durch eine regionale Steuerung ist sichergestellt, dass neue Anlagen dort errichtet werden, wo sie für eine sichere und effiziente Versorgung und einen stabilen Netzbetrieb am meisten gebraucht werden. Auch werden europäische Wertschöpfungsketten gestärkt: Wesentliche Komponenten dieser Anlagen müssen in der EU oder einem Drittstaat gefertigt werden, mit dem die EU ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet.
Weitere 2 GW werden im Mai 2027 ausgeschrieben. Bei diesen Ausschreibungen wird kein Langzeitkriterium angewendet.
Im Dezember 2027 und im Jahr 2029 folgen weitere Ausschreibungsrunden, die neben Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern auch flexible Nachfrager und Bestandsanlagen einschließen. Die Bundesnetzagentur wird die Ausschreibungsmengen für diese Ausschreibung auf Basis des jeweils aktuellen Versorgungssicherheitsmonitorings so berechnen, dass der vollständige Kapazitätsbedarf des Jahres 2031 gedeckt ist.
Das BMWE ist zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung des StromVKG rechtzeitig vor dem ersten Ausschreibungstermin im September 2026 erteilen wird.
Zukünftige Bedarfe an steuerbaren Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung ab 2032 werden über einen umfassenden Kapazitätsmarkt gedeckt werden. Es ist geplant, die entsprechenden Regelungen für diesen Kapazitätsmarkt im Jahr 2027 vorzulegen.