Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesentwicklungsministerium Dr. Bärbel Kofler und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Stefan Rouenhoff haben heute einen 11-Punkte-Maßnahmenplan zur stärkeren Beteiligung von deutschen und europäischen Unternehmen im Rahmen der finanziellen Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt. Gemeinsam diskutierten beide Staatssekretäre die Maßnahmen zur strategischen Vergabe im Rahmen eines neuen Dialogforums mit zahlreichen Wirtschaftsvertreter*innen aus Unternehmen und Verbänden wie u.a. Siemens, Bayer oder Bosch.
Parlamentarische Staatsekretärin im Entwicklungsministerium Dr. Bärbel Kofler: „Wir stellen die deutsche Entwicklungspolitik so auf, dass deutsche und europäische Unternehmen künftig häufiger bei Ausschreibungen zum Zuge kommen. Die deutsche Entwicklungspolitik kann erfolgreicher Türöffner für die Wirtschaft sein – mit beiderseitigem Mehrwert.“
Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Stefan Rouenhoff: „Egal ob beim Anlagen- und Maschinenbau, im Energiebereich oder Transport- und Logistiksektor - Deutschland verfügt über viele Unternehmen mit großem Know-How und qualitativ hochwertigen Produkten, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwellen- und Entwicklungsländern beitragen können. Umso wichtiger ist es, dass die deutsche Entwicklungspolitik unsere Wirtschaft deutlich stärker als bisher bei Projektvergaben berücksichtigt. Mit den jetzt getroffenen interministeriellen Vereinbarungen in der Entwicklungsfinanzierung ermöglichen wir unseren Unternehmen neue Absatzchancen und Marktanteile und zahlen damit gleichzeitig auf die entwicklungspolitischen Ziele des Bundes ein.“
Mit dem 11-Punkte-Plan setzen BMZ und BMWE einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Die Maßnahmen sollen zu Verbesserungen für export- und investitionsorientierte Unternehmen bei der Beteiligung an entwicklungspolitischen Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern führen und ihre Umsetzung regelmäßig nachgehalten werden. Hierzu werden Verfahren für Unternehmen vereinfacht, um sich an Projekten zu beteiligen, und internationale Mitbewerber, die sich nicht an Standards und faire Praktiken halten, sollen künftig einfacher von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
Unternehmen und Verbände werden künftig bereits in einem frühen Stadium der Projektplanung mit ihrer Expertise einbezogen, um in geeigneten Ländern gemeinsam entwicklungsrelevante Sektoren und Projektansätze zu identifizieren, die sich für eine stärkere Beteiligung deutscher und europäischer Unternehmen eignen. Wo Potential besteht, sollen Ausschreibungsprozesse und Leistungsanforderungen so schneller, attraktiver und bedarfsgerechter gestaltet und deutsche Unternehmen gezielt aktiviert und im Marktumfeld positioniert werden. Hierzu gehört auch der verstärkte Einsatz und Gewichtung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien. Dies ist aus entwicklungspolitischer Perspektive sinnvoll und kann komparative Vorteile deutscher und europäischer Unternehmen in Wert setzen. Gemeinsam mit Partnerländern wird das BMZ künftige Ausschreibungen strategischer gestalten, auch um unfairer Konkurrenz zu begegnen, die bspw. durch staatliche Unterstützung unfaire Wettbewerbsvorteile genießen.
Als Industrienation benötigt Deutschland weltweit strategische Partner – nicht zuletzt für verlässlichen, freien und fairen Handel und für stabile Lieferketten.