„Die bayerischen Finanzgerichte sind mit ihrer hohen fachlichen Expertise zentrale Instanz für steuerrechtliche Entscheidungen in Bayern. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit im Steuerwesen. Seit Februar 2026 hat das Finanzgericht München eine neue Spitze: Karlheinz Konrad zeichnet sich durch seine tiefe und langjährige Kenntnis unserer Finanzverwaltung und seine langjährige Erfahrung als Referatsleiter am Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat aus. Gleichzeitig bringt er Erfahrungen aus der Gerichtsbarkeit durch seine Tätigkeit am Bundesfinanzhof mit. Er ist ein absoluter Spitzenjurist, der große Veränderungen in den Bereichen Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer fachlich begleitet hat. Mit Ihrer Erfahrung sind Sie für Ihre Aufgaben als Präsident bestens geeignet“, gratulierte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker dem neuen Präsidenten Karlheinz Konrad nochmals bei der offiziellen Amtseinführung am Mittwoch (8.7.) in München.
Der bisherigen Präsidentin Petra Windsheimer sprach Füracker seinen Dank aus: „In insgesamt über 20 Jahren haben Sie als Richterin am Finanzgericht München und ab September 2021 als Präsidentin einen bedeutenden Beitrag für das Steuerwesen geleistet. Sie haben die Amtsgeschäfte in all der Zeit stets besonnen und gleichzeitig durchsetzungsstark geführt und sich für die Belange des Finanzgerichts professionell und hoch anerkannt eingesetzt. Dabei haben Sie beispielsweise auch den digitalen Wandel am Finanzgericht maßgeblich vorangetrieben. Herzlichen Dank für Ihr großartiges Engagement und alles erdenklich Gute für Ihren Ruhestand! Mein Dank geht zudem an alle Beschäftigten sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Finanzgerichts für ihren täglichen Einsatz und ihr Engagement im Steuerrecht!“
Karlheinz Konrad zur Rolle der Finanzgerichte: „Bei Steuern geht es nicht nur um Geld. Das Steuerrecht sagt zugleich sehr viel darüber aus, wie wir künftig als Gesellschaft miteinander leben wollen. Steuern sind das natürliche Finanzierungsinstrument eines demokratischen Staates, der seine Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben heranzieht und sie nicht mit Geboten, Verboten und Strafen, sondern mit sanfter Lenkung zu einem förderlichen Handeln anhalten will. Die Finanzgerichte leisten als Interpreten der Steuergesetze ihren Beitrag für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit des Gesetzesvollzugs und stärken damit zugleich das demokratische und föderale Gemeinwesen.“
Karlheinz Konrad, geboren 1966 in Nürnberg, startete 2001 seine Laufbahn in der Bayerischen Finanzverwaltung beim Finanzministerium. Nach der darauffolgenden Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung beim Finanzamt Fürstenfeldbruck wechselte er 2007 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof. 2009 wurde Konrad an das Finanzministerium zurückberufen, an dem er von 1. November 2012 bis 31. Januar 2026 das Referat „Bewertungsabhängige Steuern, Verkehrsteuern, Kirchensteuer“ leitete.
Seit 1. Februar 2026 hat Karlheinz Konrad die Aufgaben des Präsidenten des Finanzgerichts München mit seinen 14 Senaten, davon drei Außensenaten in Augsburg übernommen. Petra Windsheimer leitete das Finanzgericht München ab 2021 und trat Ende Januar 2026 in den Ruhestand ein.
Am Finanzgericht München sind 55 Richterinnen und Richter sowie 49 Beamtinnen, Beamte und Angestellte beschäftigt. Das Finanzgericht München bearbeitet jährlich über 2500 Verfahren.