Dringender Wohnungsbedarf im Land kann in hohem Maß gedeckt werden

7.7.2026 - Gerhard Wirth | Land Vorarlberg

LR Tittler zum Wohnungsvergabe-Bericht 2025.

 

Bregenz (VLK) – „Vorarlberg erfüllt die Bundesziele bei Zusicherungen für die Jahre 2024/25 sowie 2026 im gemeinnützigen Wohnbau“, kommentiert Landesrat Marco Tittler den aktuell vorliegenden Wohnungsvergabe-Bericht 2025. Hervorzuheben ist, dass im Zeitraum 2018 bis 2025 trotz wachsender Bevölkerung die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte verringert werden konnte. Ebenso positiv: Die Richtlinienanpassung ab 2022 zeigt Wirkung, dadurch haben Bewerbungen mit höherer Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe großteils Berücksichtigung gefunden.

Per 31. Dezember 2025 haben sich bei den Vorarlberger Gemeinden 5.685 Haushalte für eine gemeinnützige Miet- bzw. Kaufanwartschaftswohnung oder „betreutes Wohnen“ beworben. Unter Berücksichtigung von 911 Mehrfachbewerbungen waren somit 6.596 Anträge vorgemerkt. 2025 erfolgten insgesamt 1.568 Wohnungsvergaben, vorrangig durch die Hauptwohnsitzgemeinden. Aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen in der Wohnungsvergaberichtlinie 2025 stieg die Zahl der Vormerkungen gegenüber 2024 um 377 Haushalte, befindet sich somit aber immer noch unter dem Niveau von 2018 (5.735 Haushalte). Obwohl die Vorarlberger Bevölkerung von 2018 bis 2025 um 18.044 auf 412.647 Personen zugenommen hat, konnte in diesem Zeitraum die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte mit der gegebenen Bauleistung verringert werden.

Laut einer mit den gemeinnützigen Bauvereinigungen abgestimmten Erhebung der Wohnbauförderungsabteilung des Landes gab es zum Stichtag 31. Dezember 2025 22.800 gemeinnützige Miet- und noch nicht übereignete Kaufanwartschaftswohnungen. Gleichzeitig waren 915 Wohnungen zu diesem Stichtag in Bau. Das Bauprogramm 2026 sieht Projekte mit weiteren 609 neuen Wohnungen vor. Aktuell gibt es in 81 Gemeinden ein gemeinnütziges Wohnungsangebot.

„Von den Bewerbungen mit 350 und mehr Dringlichkeitspunkten wurden 92,9 Prozent bei der Vergabe berücksichtigt. Das zeigt, dass die Richtlinienanpassung ab dem Jahr 2022 wirkt und die Dringlichkeit wieder im Vordergrund steht“, so Landesrat Tittler. Rund 60 Prozent der Wohnungsvergaben erfolgten innerhalb eines Jahres ab Antragstellung. Ebenso verfügten ca. 60 Prozent der Haushalte, denen 2025 eine Wohnung zugewiesen wurde, über ein monatliches Nettoeinkommen von unter 2.500 Euro.

Der Anteil von Wohnungswechseln innerhalb des gemeinnützigen Angebots ist konstant hoch. Jede vierte Wohnungsvergabe betrifft einen Wechel innerhalb des gemeinnützigen Wohnungsangebots.

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