Bei der Methan-Verordnung der Europäischen Union (EU) steht ab 2027 das Inkrafttreten einer neuen Stufe bevor. Diese umfasst Berichterstattungs- und Vermeidungspflichten über Methan-Emissionen im Energiesektor. Danach sollen Importeure von Öl, Gas und Kohle nachweisen müssen, dass beim Produzenten im Drittstaat gleichwertige Umweltstandards wie in der EU gelten bzw. auf deren Einhaltung hinwirken (Methanminimierungspflicht). Unternehmen sorgen sich daher um Versorgungsicherheit, da bei Nichterfüllung harte Strafen drohen.
Europaminister Eric Beißwenger: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt das Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren. Klimaschutz, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit sind zentrale Anliegen, die auch im Interesse der bayerischen Wirtschaft miteinander in Ausgleich gebracht werden müssen. Darum braucht es eine europäische Regelung die praktikabel, verhältnismäßig und auf tatsächliche Emissionsminderung ausgestaltet ist. Die aktuelle Verordnung bedeutet einen massiven bürokratischen Mehraufwand, der in keinem Verhältnis zur Reduzierung der Methanemissionen steht.“
Aufgrund einer möglichen Versorgungsknappheit bei Erdgas durch die Folgen des Iran-Kriegs empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorerst bis Ende 2029 keine Strafen bei Verstößen gegen die Methan-Verordnung zu verhängen. Auch Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche hatte zuletzt darauf gedrängt, die ab 2027 geltenden Pflichten aus der Methanverordnung zunächst auszusetzen.
„Die aktuelle Empfehlung der Kommission, keine Strafen bei Verstößen gegen die Methan-Verordnung zu verhängen, ist als gewisses Entgegenkommen zu begrüßen. Das ist ein wichtiges Signal und daher unterstütze ich den Vorstoß der Bundewirtschaftsministerin ausdrücklich“, so Europaminister Eric Beißwenger weiter. Gleichzeitig fordert der Minister, die strukturellen Mängel der Verordnung zu beseitigen und endlich Rechtssicherheit sowie verlässliche Entlastungen für Unternehmen zu schaffen. Die Methan-Verordnung müsse zeitnah für eine gezielte Überarbeitung geöffnet werden. „Ziel muss eine Regelung sein, die wirksamen Klimaschutz mit industrieller Wettbewerbsfähigkeit, Energieversorgungssicherheit und administrativer Umsetzbarkeit verbindet.“