Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze: Bundesregierung beschließt Novellierung

1.7.2026 - | Bundesministerium für Verteidigung

Das Kabinett hat am 1. Juli 2026 ein Eckpunktepapier zur Überprüfung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze beschlossen. Ihre Anwendung garantiert im Krisen- oder Verteidigungsfall nicht nur die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft, sondern auch die militärische Handlungsfähigkeit.

Das gemeinsam vom Verteidigungsministerium und dem Bundesministerium des Innern erarbeitete Eckpunktepapier setzt einen Orientierungsrahmen für die Evaluierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze. Das Bundesministerium des Innern koordiniert im Rahmen der Zivilverteidigung diesen Überprüfungsprozess. Dabei bringt das BMVg seine fachliche Expertise für verteidigungsspezifische Belange ein. Sein besonderer Fokus liegt auf Deutschlands Funktion als „Drehscheibe“ für NATO-Truppen, der Ausführung der NATO-Verteidigungspläne sowie der Umsetzung des Operationsplans Deutschland (OPLAN). Um angesichts der veränderten Sicherheitslage besser auf Krisen und Kriege vorbereitet zu sein, soll die Überarbeitung der Gesetze bis 2027 erfolgen. Die Koordination des Überprüfungsprozesses übernimmt das Bundesministerium des Innern.

Notwendigkeit der Überarbeitung

Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze dienen dazu, bei Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen, wirtschaftlichen Krisen oder im Verteidigungsfall staatliche Eingriffe zu ermöglichen, damit lebenswichtige Leistungen — insbesondere Verkehrsleistungen, Energieversorgung und Logistik — erhalten bleiben. Sicherstellungsgesetze sind nur anwendbar, wenn die Voraussetzungen eines Bündnis-, Spannungs- oder Verteidigungsfalls vorliegen. Vorsorgegesetze sind auch durchsetzbar, wenn besondere Gefahrensituation wie zum Beispiel Naturkatastrophen, sehr schwere Unglücksfälle oder andere Großschadenslagen vorliegen. Unter Rückgriff auf diese gesetzlichen Vorgaben kann in einem Krisenfall zum Beispiel die Nutzung von Infrastruktur wie Schienennetzen, Bahnhöfen oder Hafenanlagen staatlich gesteuert werden.

Mit der Stärkung der Zivilverteidigung wird die Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, den Schutz und die Versorgung der Bevölkerung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen sowie die zivile, auch logistische, Unterstützung für die Streitkräfte sichern.
Nationale Sicherheitsstrategie

Viele Sicherstellungsregelungen stammen aus der Zeit des Kalten Krieges und müssen an heutige Bedingungen – komplexe Lieferketten, digitale Steuerungssysteme und die zivil-militärische Zusammenarbeit – angepasst werden. Zudem verlangen EU- und NATO-Planungen klare Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Unterstützung. Mit der Überprüfung der Regelungen wird nicht nur die Handlungsfähigkeit bei Krisen oder im Verteidigungs- und Bündnisfall gestärkt – die Anpassung an die Bedrohungslage ist auch ein deutliches Signal der Abschreckung. Denn Russlands Überfall auf die Ukraine hat gezeigt, wie wichtig diese Fähigkeiten für die Landes- und Bündnisverteidigung sein können.

Drehscheibe Deutschland und Verteidigungsplanung im Fokus

Verteidigung und Abschreckung sind eine gesamtstaatliche Aufgabe, weil potenzielle Gegner bereits heute mit hybriden Mitteln unterhalb der Schwelle des Krieges vorgehen und Krisenlagen auslösen können. Doch manche Maßnahmen der aktuellen Sicherstellungsgesetze als Teil des einfachen Notstandsrechts treten nur in Kraft, wenn zuvor der Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde. Möglich ist jedoch, dass bereits vor einer Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls eigene und verbündete Streitkräfte in großem Umfang und in kürzester Zeit innerhalb von Deutschland stationiert oder durch Deutschland verbracht werden müssen. Für Deutschland als logistischem Drehkreuz in Europa – vor allem von Westen in Richtung NATO-Ostflanke im Krisen- oder Verteidigungsfall – sind klare Regelungen zur Infrastrukturnutzung deshalb immens wichtig geworden. Rechtsverordnungen können Benutzungs-, Betriebs- und Vorrangregelungen für Schienen, Straßen, Häfen und Flughäfen festlegen. Für die Verteidigungsplanung bedeutet das: schnelle Verlegbarkeit, priorisierte Nachschubwege und abgestimmte zivil-militärische Abläufe.

Dafür braucht es belastbare Rechtsgrundlagen und vorbereitete Verwaltungsprozesse. Das Eckpunktepapier hat hierfür eine erste Basis gelegt. Die Novellierung der Gesetze liefert außerdem eine wichtige Grundlage zur Stärkung und Verzahnung der militärischen und zivilen Bereiche sowie der Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Kommunen in Krisensituationen aller Art.

von Florian Manthey


https://www.bmvg.de/de/aktuelles/anpassung-sicherstellungs-vorsorgegesetze-6118032