Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klima und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften veröffentlicht und die Anhörung der Länder sowie der betroffenen Verbände und Fachkreise eingeleitet. Stellungnahmen können bis zum 7. Juli 2026 abgegeben werden.
Ziel des Gesetzes ist es, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen konsequent, effizient und rechtssicher an die europäischen Vorgaben anzupassen. Grundlage ist die seit dem 21. Mai 2026 geltende Verordnung (EU) 2024/1157 (VVA).
Der Entwurf schafft die notwendigen nationalen Regelungen zur Digitalisierung der Verfahren der Abfallverbringung, zur klaren Festlegung von Verantwortlichkeiten sowie zur Stärkung von Kontrolle und Vollzug. Vorgesehen ist zudem die Einrichtung einer nationalen Stelle zur Akkreditierung von Auditorinnen und Auditoren. Damit wird der Rechtsrahmen für einen wirksameren Kampf gegen illegale und umweltschädliche Abfallverbringungen geschaffen.
Der Referentenentwurf dient insbesondere der Anpassung des deutschen Rechts an das europäische Recht.
Den vollständigen Referentenentwurf sowie weitere Informationen finden sie untenstehend.