20.5.2026 13:13

DStGB zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Německo Deutscher Städte- und Gemeindebund Autor neuveden

Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Entwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vorgelegt. Vorgesehen sind insbesondere ergänzende Regelungen zur Beteiligung der Fluglärmkommissionen bei der Planung von Flugverfahren. Der DStGB begrüßt die vorgesehene Stärkung der Kommissionen, in denen auch Anrainerstädte und -gemeinden vertreten sind, grundsätzlich. Es braucht aus Gründen des Lärmschutzes eine weitgehende Transparenz und eine verbindliche frühzeitige Einbindung der betroffenen Kommunen.

Mit dem Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes sollen insbesondere die Informations- und Beteiligungsrechte der Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren gesetzlich gestärkt werden. Künftig sollen die Kommissionen frühzeitig beteiligt und mit den erforderlichen Unterlagen ausgestattet werden. Zudem ist eine stärkere Information der Öffentlichkeit vorgesehen.

Der DStGB begrüßt in seiner Stellungnahme die geplanten Änderungen ausdrücklich. Nach Erfahrungen vieler Kommunen wurden Fluglärmkommissionen bislang nicht immer ausreichend eingebunden und Entscheidungsprozesse häufig als wenig transparent wahrgenommen. Positiv bewertet wird insbesondere, dass künftig die geprüften Flugverfahren sowie die wesentlichen Gründe für die Auswahl veröffentlicht werden sollen. Darüber hinaus regt der DStGB an, auch Sitzungsprotokolle der Fluglärmkommissionen öffentlich zugänglich zu machen.

Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass betroffene Städte und Gemeinden frühzeitig und substantiiert in die Abwägungsprozesse eingebunden werden. Denn Entscheidungen über Flugverfahren stehen regelmäßig im Spannungsfeld von Lärmschutz, kommunalen Interessen, Flugsicherheit und wirtschaftlichen Anforderungen.

Weitere Informationen:


https://www.dstgb.de/themen/mobilitaet/aktuelles/dstgb-zur-aenderung-des-luftverkehrsgesetzes